Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6287
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2009,6287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2009,6287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2009,6287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Beweislast des Motorradfahrers für die Ursächlichkeit bei einem Ausweichunfall

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei der Verursachung eines Kradfahrersturzes ohne direkte Fahrzeugberührung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast bzgl. des erforderlichen ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs und einem eingetretenen Schaden bei nicht erfolgter Berührung zweier Fahrzeuge; Schadensersatzanspruch eines Motorradfahrers hinsichtlich durch ein ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Überholvorgang mit Motorrad

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Straßenbaum im Zuge eines ungeklärten Überholvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradfahrer landete bei Überholmanöver am Baum - Das Auto vor ihm berührte er nicht: Hat es den Unfall ausgelöst?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall ohne Fahrzeugberührung - Zurechnung der Betriebsgefahr?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Unfall ohne Fahrzeugberührung: Beweisprobleme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2962
  • NJW 2010, 3744 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Es müssen hinreichende Anhaltspunkte feststehen, dass der Fahrer des Unfallwagens sich in Folge der Fahrweise des anderen Fahrzeuges zu der von ihm durchgeführten Fahrweise veranlasst sehen durfte, etwa weil er hätte befürchten müssen, anderenfalls mit dem anderen Fahrzeug zu kollidieren (vgl. KG NZV 2002, 229).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2081 ff; BGH NJW 1988, 2802 j. m. w. N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 11).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Erforderlich ist, dass das Verhalten des Beklagten zu 2. für den Kläger zu der Befürchtung hätte Anlass geben müssen, es werde ohne eine Reaktion zu einer Kollision kommen (vgl. KG NZV 2000, 43; Burmann in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 7 StVG, Rn. 14).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2081 ff; BGH NJW 1988, 2802 j. m. w. N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 11).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    Teilweise wird vertreten, bei einem Fahrstreifenwechsel, der in Zusammenhang mit einem Überholvorgang stehe, sei nicht der den Wechsel von Fahrstreifen regelnde § 7 Abs. 5 StVO, sondern allein die das Überholen regelnde Sondervorschrift des § 5 StVO maßgeblich (OLG Naumburg, DAR 2001, 223; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; OLG Schleswig, MDR 2010, 144; LG Itzehoe, Urteil vom 16. Juli 2014 - 2 O 46/12, juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7 StVO Rn. 17; wohl auch Weiten in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 7 StVO Rn. 24 sowie die Nachweise bei Haarmann, DAR 1987, 139 Fn. 44, 45).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08

    Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht in Form von

    Die Akten 2 O 248/07 Landgericht Neuruppin (12 U 263/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht), sowie 346 Js 35736/04 Staatsanwaltschaft Neuruppin lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Geschädigte macht in dem Parallelverfahren 12 U 263/08 ausdrücklich auch einen eigenen Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse infolge Pflegeleistungen der Ehefrau geltend.

    Da der Geschädigte jedoch in dem Parallelverfahren 12 U 263/08 in dargestelltem Umfange einen eigenen Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse infolge Pflegeleistungen der Ehefrau geltend macht, kann ein Übergang der vom Kläger geltend gemachten Zahlungen nur erfolgen, wenn aufgrund dieser Zahlungen ein eigener Schaden des Geschädigten hinsichtlich vermehrter Bedürfnisse nicht mehr besteht.

  • LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Denn es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass an der Unfallstelle mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zur Verfügung standen (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rn. 207, 216).
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